Die Bedingung zur Anwendung der Gauss’schen Fehlerfortpflanzung
ist, dass die Messgrößen nicht korreliert sind.
Oft sind zwar die
Eingangsgrößen korreliert, aber wir können sie umrechnen, sodass die
Korrelation verschwindet. Zum Beispiel: wir haben aus einer Probe fünf
Aliquote mEW entnommen und in jedem dieser Aliquote die
Masse unsere Analyten mA bestimmt. Das Ziel ist, den
Massenanteil des Analyten
w=mEWmA zu ermitteln.
In diesem Protokoll sind mEW und mA
offensichtlich korreliert: fällt mein Aliquot zufällig etwas größer aus
so wird auch die Auswaage für den Analyten eher größer ausfallen. Wenn
man also aus (4) über
u(mEW)=s2(mEW)
und u(mA)=s2(mA)
bestimmt, so kann man danach nicht mehr die Fehlerfortpflanzung
(4)
verwenden.
Eine gangbare Lösung ist, statt die Standardabweichungen für
beide Eingangswerte getrennt zu betrachten und jeweils aus den
zusammengehörigen Paaren (mEW,mA)
einen Massenanteil auszurechnen. Die Messunsicherheit wird dann aus der
experimentellen Standardabweichung der Massenteile berechnet.
Lässt sich die Korrelation nicht so einfach aufheben, so muss man die
auf eine etwas komplexere Formel zurück greifen, die die Gauss’sche
Fehlerfortpflanzung um eine Korrelationsterme erweitert
wobei r der
Korrelationskoeffizient ist. In den meisten Fällen sind u(xi,xj)
und r(xi,xj) nicht einfach zu bestimmen. Eine Ausnahme bildet hier
der Fall, dass xi und xj basierend auf anderen Parametern
berechnet wurden. In dem Fall, dass xi=F(q1,q2,…,qL) und
xj=G(q1,q2,…,qL) kann man die Kovarianz wie folgt
ausrechnen:
Dabei spielt es keine Rolle, wenn bestimmte ql nur in einer der
beiden Funktionen G und F vorkommt, da in diesem Fall die partielle
Ableitung nach ql der anderen Funktion =0 ist und der Term heraus
fällt.